Was ist eine Meldung von Handlungen Dritter?

Es handelt sich um eine Meldung, die für jeden Fall von Gewaltanwendung, Mobbing oder sexueller Belästigung durch einen Dritten gegen einen Arbeitnehmer der Organisation (z. B. ein Kunde, Lieferant, Begünstigter, externe Unternehmen etc.) auszufüllen ist. 

Für wen?

Dieses Meldeformular ist ausschließlich für Arbeitnehmer föderaler Organisationen bestimmt, die das von Empreva vorgesehene Registrierungsverfahren https://empreva.kitryehs.net/ für Handlungen Dritter (siehe Arbeitsordnung) nutzen.

Befolgen Sie andernfalls bitte das für Ihre Organisation geltende Verfahren (siehe Arbeitsordnung) oder wenden Sie sich an Ihren Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS), an die Vertrauenspersonen oder an den internen Gefahrenverhütungsberater Ihrer Organisation.

Welchem Ziel dient die Meldung einer Handlung Dritter?

Alle Meldungen werden in ein anonymes Register aufgenommen, das „Register der Handlungen Dritter“. Der Inhalt der einzelnen Meldungen wird vom Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte von Empreva anonymisiert. In diesem Register sind somit alle in den einzelnen Meldungen angezeigten Sachverhalte zusammengefasst, das heißt die Art der Vorfälle, die sich im Verlauf des Jahres ereignet haben, sowie der jeweilige Ort und das Datum. Diese Angaben fließen in die jährliche Beurteilung der psychosozialen Risiken Ihrer Organisation ein und werden im Basiskonzertierungsausschuss (BAKO) erörtert. Das Ziel besteht darin, geeignete kollektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl dieser Handlungen Dritter zu verringern und die Arbeitnehmer der Organisation zu schützen. Es werden ausschließlich verschlüsselte und anonyme Angaben im Register der Handlungen Dritter erfasst und in den jährlichen Bericht aufgenommen.

Wer hat Zugang zu den Dokumenten?

Die Meldungen der Handlungen Dritter sind vertraulich. Einzig die an das Berufsgeheimnis gebundenen Empreva-Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte haben Zugang zu ihnen.
Die Gesamtheit aller Meldungen bildet das Register der Handlungen Dritter. Dieses ist anonym und kann vom Arbeitgeber, von den Vertrauenspersonen und von dem mit der Leitung des Internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) betrauten Gefahrenverhütungsberater eingesehen werden. Dieses Register wird auch dem mit der Überwachung beauftragten Bediensteten (= Direktion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz des FÖD Beschäftigung und soziale Konzertierung) für einen Zeitraum von fünf Jahren zugänglich gemacht.

Anonymität

Die Meldung von Handlungen Dritter ist anonym. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Identität offenzulegen oder zu übermitteln. Der Meldende kann seine Kontaktdaten jedoch auf eigene Entscheidung vertraulich dem Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte übermitteln, falls er zum Beispiel Auskünfte oder Unterstützung erbittet.

Dieses Verfahren zum Register der Handlungen Dritter trägt den gesetzlichen Vorgaben zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz und der Prävention psychosozialer Risiken gemäß Art. I.3-6, §2, Abs. 3, Nr. 5 des Gesetzes über das Wohlbefinden bei der Arbeit Rechnung.

Alle personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf https://www.empreva.be/fr/declaration-de-confidentialite.