Zurück zu den Arten der Konsultation
Betroffene Personen |
Fall 1: Der Mutterschutz betrifft alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die eine Tätigkeit mit bestimmten Risiken ausüben. Fall 2: Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die der Ansicht sind, dass sie bei der Durchführung ihrer Arbeit einem Risiko ausgesetzt sind, können ebenfalls eine Konsultation beantragen. Sie müssen dann dieselben Schritte wie bei einer spontanen Konsultation durchlaufen. |
Art der Konsultation |
Fall 1: Pflichtkonsultation für jede betroffene Person. Fall 2: Es ist ein Recht der Arbeitnehmerinnen, die ihren Antrag direkt an Empreva schicken können, unter der Bedingung, dass ihr Arbeitgeber zu den angeschlossenen Einrichtungen gehört. Dies kann in der Tabelle der Mitglieder überprüft warden. |
Wann? |
Fall 1: Es muss so schnell wie möglich ein Termin vereinbart werden, nachdem die Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat. Sie darf sich dieser Pflicht nicht entziehen. Fall 2: siehe Abschnitt „Wann?“ auf der Seite „Spontane Konsultation“. |
Ziele |
Es muss überprüft werden, ob die schwangere Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit ohne Risiken für sie oder ihr ungeborenes Kind ausüben kann. |
Rolle des Arbeitgebers |
Fall 1: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerin so schnell wie möglich von einem Arbeitsarzt untersucht wird. Fall 1 UND 2: Er muss jedes mögliche Risiko für die schwangeren Arbeitnehmerinnen berücksichtigen. Es ist seine Pflicht:
|
Ablauf und Verfahren |
Fall 1:
Fall 2: siehe Abschnitt „Ablauf und Verfahren“ auf der Seite „Spontane Konsultation“. |
Entscheidungen
|
Es können verschiedene Entscheidungen im Hinblick auf den Mutterschutz getroffen warden:
Die Arbeitnehmerin kann, falls sie für arbeitsunfähig befunden wurde, ein Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes einleiten. Die Schritte, die sie diesbezüglich durchlaufen muss, werden auf der Rückseite des Formulars zur Beurteilung des Gesundheitszustands beschrieben. |
Weitere Informationen |
Möchten Sie mehr über den Mutterschutz erfahren? Gehen Sie zur Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung: www.beschaeftigung.belgien.be |