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Betroffene Personen

Arbeitnehmer, die der Gesundheitsüberwachung unterliegen und eine Funktion mit definierten Risiken, eine Sicherheitsfunktion oder eine Funktion mit erhöhter Wachsamkeit ausüben.

Art der Konsultation

Es handelt sich um eine obligatorische Beurteilung für alle betroffenen Arbeitnehmer zu gesetzlich festgelegten Zeitpunkten. Seit 2019 besteht die regelmäßige Gesundheitsüberwachung aus einer Beurteilung des Gesundheitszustands (halbjährlich statt jährlich) und zusätzlichen medizinischen Handlungen. Zwischen zwei Beurteilungen wird der Arbeitnehmer noch durch zusätzliche medizinische Handlungen überwacht (Informationsblatt einfügen). Dabei handelt es sich um spezifische Untersuchungen (Fragebögen, Hörtests usw.), die von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden können. Der Arbeitsarzt bleibt verantwortlich und die Ergebnisse werden mit ihm besprochen. Auf diese Weise wird die Kontinuität der medizinischen Überwachung gewährleistet.

Wann?

Die Häufigkeit der regelmäßigen Beurteilung des Gesundheitszustands und der zusätzlichen medizinischen Handlungen ist für jedes Risiko in Anhang I.4-5 des Codex festgelegt.
Der Arbeitsarzt kann die Häufigkeit der Beurteilung des Gesundheitszustands sowohl für einen einzelnen Arbeitnehmer als auch für eine Arbeitsstelle anpassen.

Ziele

Mit dieser Beurteilung werden vier Hauptziele verfolgt:

  1. Rechtzeitige Erkennung von Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Störungen.
  2. Bewertung des Gesundheitszustands in Abhängigkeit von den Risiken.
  3. Unterrichtung des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand, die Risiken seiner Arbeit und die Präventivmaßnahmen, die er gegebenenfalls ergreifen kann.
  4. Eine klare Auflistung der kollektiven und individuellen Präventionsmaßnahmen, die der Arbeitgeber aufgrund der Ergebnisse dieser Beurteilung ergreifen muss und die der Vermeidung oder Verringerung der Risiken dienen.

Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss Empreva die Liste der Personen, die der Gesundheitsüberwachung unterliegen, übermitteln, wenn seine Dienststelle zu den Mitglieds-Organisationen gehört.  Empreva gibt die Konsultationsdaten an den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber lädt die Arbeitnehmer ein, wobei er die Regelmäßigkeit berücksichtigt. Er prüft, ob der Arbeitnehmer bei der Konsultation anwesend war.

Ablauf und Verfahren

  1. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Einladung zukommen lassen.
  2. Der Arbeitnehmer nimmt an den erforderlichen medizinischen Untersuchungen entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeit teil.
  3. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber erhalten das Formular zur Beurteilung des Gesundheitszustands, das die Entscheidung des Arbeitsarztes enthält. Dieses Formular enthält keine Gültigkeitsdauer.
  4. Der Arbeitnehmer kann gegen die Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes Berufung einlegen, wenn er für ungeeignet erklärt wird. Der Arbeitsarzt informiert den Arbeitnehmer über die zu diesem Zweck einzuhaltenden Schritte und händigt ihm das Formular für das Berufungsverfahren aus.
  5. Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung kann der Arbeitnehmer zu bestimmten zusätzlichen medizinischen Handlungen (Fragebögen, medizinische Tests) eingeladen werden.
  6. In der Zwischenzeit wird der Arbeitnehmer zu einer zwischenzeitlichen zusätzlichen medizinischen Handlung durch die Pflegefachkraft oder den Arbeitsarzt eingeladen. Es wird kein Formular zur Beurteilung des Gesundheitszustands ausgestellt. Die Ergebnisse werden stets mit dem Arbeitsarzt besprochen, und der Arbeitnehmer wird erforderlichenfalls erneut zu einer regelmäßigen Beurteilung seines Gesundheitszustands eingeladen.
  7. Natürlich kann der Arbeitnehmer auch jederzeit eine spontane Konsultation beantragen, wenn er Beschwerden hat, die er oder der behandelnde Arzt mit dem Arbeitsplatz in Verbindung bringt.

Entscheidungen

 

Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt kann auf der Grundlage seiner Beurteilung mehrere Entscheidungen treffen:
 

  1. Der Arbeitnehmer wird für geeignet erklärt, seine Tätigkeit auszuüben.
  2. Der Arbeitnehmer wird für geeignet erklärt, seine Arbeit fortzusetzen, aber sein Gesundheitszustand erfordert eine Anpassung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber erstellt einen Plan zur Durchführung der in Abschnitt F des Formulars zur Beurteilung des Gesundheitszustands aufgeführten Maßnahmen. Ist dies nicht möglich, so hat er dies zu begründen.
  3. Der Arbeitnehmer wird für vorübergehend oder dauerhaft ungeeignet erklärt, seine Tätigkeit auszuüben. Im Falle einer solchen Entscheidung wird unverzüglich ein Wiedereingliederungsplan in die Wege geleitet, der vom Arbeitgeber auf der Grundlage der Empfehlungen des Arbeitsarztes ausgearbeitet wird.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über die jüngsten Gesetzesänderungen und weitere medizinische Handlungen erfahren? Lesen Sie hier mehr darüber (Informationshinweis).

Möchten Sie mehr über die regelmäßige Gesundheitsüberwachung im Allgemeinen erfahren? Siehe Kapitel IV, Abschnitt 2 des Buches I, Titel 4 des Codex.

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