Die Überwachung der Gesundheit von Arbeitnehmern dient der Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Prävention der Berufsrisiken. Die Aufgaben des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes sind im Gesetz über das Wohlbefinden bei der Arbeit festgehalten.

Auf dieser Seite geht es um allgemeine Aspekte der Gesundheitsüberwachung. Um Näheres über die Dienste zu erfahren, die von Empreva bezüglich dieses Themenbereichs geboten werden, informieren Sie sich bitte auf einer der folgenden Seiten:

Die Abteilung medizinische Überwachung bei Empreva

Depositphotos_132168998_original_0.jpgDie Abteilung medizinische Überwachung besteht aus Gefahrenverhütungsberatern-Arbeitsärzten, Pflegern für die Gesundheit bei der Arbeit und Verwaltungsmitarbeitern. Sie ist für die Überwachung der Gesundheit der Mitarbeiter der angeschlossenen föderalen Dienststellen verantwortlich.

Jeder angeschlossenen Dienststelle wird ein fester Arbeitsarzt und ein Pfleger für Gesundheit bei der Arbeit zugewiesen, sowie eine Kontaktperson der administrativen Zelle.

Dieses Team arbeitet mit der multidisziplinären Abteilung, der Personalabteilung und dem internen für die angeschlossenen Dienststellen zuständigen Dienst für Gefahrenverhütung zusammen.

Die Aufgaben der Gesundheitsüberwachung sind nicht mit den Gesundheitskontrollaufgaben von Medex zu verwechseln. Näheres erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Die Rolle des Arbeitgebers bei der Gesundheitsüberwachung:

Die Rolle des Arbeitgebers ist wesentlich bei allem, was die Überwachung der Gesundheit seiner Angestellten betrifft. Er muss verschiedene Verpflichtungen erfüllen:

  • Information der Arbeitnehmer über ihre Rechte hinsichtlich der Gesundheitsüberwachung und der mit ihrem Risikoprofil verbundenen Risiken.
  • Dialog mit den Gefahrenverhütungsberatern-Arbeitsärzten von Empreva zwecks Gewährleistung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer. Eine seiner Verpflichtungen besteht beispielsweise daran, Empreva zu informieren, wenn ein Arbeitnehmer seit 4 Wochen oder mehr abwesend ist.
  • Zuweisung der richtigen Risikoprofile. Mit anderen Worten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Liste der Risiken zu definieren, denen jeder seiner Beamten bei der Ausübung seiner Tätigkeit ausgesetzt ist. Diese Liste der Risiken bildet das sogenannte Risikoprofil des Beamten. Sobald es definiert ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die nötigen Einrichtungen zu sorgen, um diese Risiken zu mindern.
  • Einbestellung der Arbeitnehmer zu medizinischen Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsüberwachung, Verfolgung der Entscheidungen und Beteiligung an den Fahrtkosten für die Konsultationen.

Der Arbeitgeber muss über das Wohlbefinden seiner Angestellten wachen, indem er einen festgelegten gesetzlichen Rahmen einhält, der im Gesetzbuch über das Wohlbefinden beschrieben wird. Er darf keine Arbeitnehmer einsetzen, die als für die Ausübung ihrer Funktion untauglich eingestuft wurden.