Darüber zu wachen, dass die Arbeit in vollkommener Sicherheit, ohne gesundheitliche Schäden, ausgeführt wird, ist eine der wesentlichen Verpflichtungen jedes Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Welche Themenbereiche sind betroffen?

Depositphotos_15926267_xl-2015_1.jpgArbeitssicherheit ist einer der sechs Bereiche des Wohlbefindens bei der Arbeit. Diese Disziplin betrifft insbesondere folgende Aspekte:

  • Notfallplanung
  • Evakuierung von Gebäuden
  • Brandbekämpfung
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Beherrschung von Risiken in Zusammenhang mit Elektrizität
  • Beherrschung des Asbestproblems
  • Sicherheit von Maschinen bei Erwerb und Einsatz
  • zur Verfügung gestellte Ausrüstungen und Werkzeuge
  • Management der Arbeiten von Fremdunternehmen
  • Kontrolle von Aufzügen und Hebevorrichtungen
  • Handhabung und/oder Lagerung von Produkten
  • Schutzausrüstungen (persönliche und kollektive)

Der Gefahrenverhütungsberater - Sicherheit

Ein Gefahrenverhütungsberater, dessen Aufgabe die Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers bei der Behandlung dieser verschiedenen Aspekte ist, wird in jeder Organisation mit mehr als 20 Arbeitnehmern ernannt.  Drei verschiedene Schulungsebenen des Gefahrenverhütungsberaters für die Arbeitssicherheit sind gesetzlich vorgesehen, abhängig von den Risiken und der Größe des Unternehmens: Grundausbildung, mittleres Niveau (Stufe II) und Hochschulniveau (Stufe I).  

Bestimmte Aufgaben, etwa die Analyse schwerer Arbeitsunfälle, dürfen jedenfalls nur von einem Gefahrenverhütungsberater der Stufe I durchgeführt werden. Der Gefahrenverhütungsberater wird, abhängig von den Anforderungen, bei seiner Aufgabe immer unterstützt und begleitet von einem multidisziplinären Team aus:

  • seiner eigenen Organisation (Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz - IDGS)
  • einem externen Präventionsdienst (Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz - EDGS)
  • dem gemeinsamen föderalen Präventionsdienst über seine zentrale Zelle Empreva (nur bei angeschlossenen föderalen Organisationen)