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Betroffene Personen |
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Art der Konsultation |
Es betrifft eine Pflichtbewertung im Rahmen eines Dienstantritts oder eines Stellenwechsels. Es ist keineswegs eine Prüfung zur Auswahl der für einen bestimmten Tätigkeitsbereich geeignetsten Person. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Januar 2003 ist die Auswahlmedizin gesetzlich untersagt. |
Wann? |
Diese Gesundheitsbeurteilung muss vor dem tatsächlichen Dienstantritt erfolgen, um jegliches Risiko für den Arbeitnehmer zu vermeiden. |
Ziele |
Das Ziel dieser Art von Konsultation ist es zu ermitteln, ob der zukünftige Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der speziellen Merkmale der freien Stelle zur Durchführung seiner Tätigkeit geeignet ist. Im Rahmen dieser Beurteilung wird überprüft, ob dem Arbeitnehmer keine Aufgaben zugewiesen werden, die nachteilig für seine Gesundheit sind. |
Rolle des Arbeitgebers |
Der Arbeitgeber muss den Bewerber im Voraus über die arbeitsplatzspezifischen Risiken sowie über die obligatorische Gesundheitsüberwachung mit den damit verbundenen ärztlichen Untersuchungen informiert haben. Diese Informationen sind gründlich im Stellenangebot anzugeben. Auch die Konsultation wird vom Arbeitgeber geregelt. |
Ablauf und Verfahren |
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Entscheidungen
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Es sind zwei Entscheidungen möglich:
In diesem Fall ist keine Berufung möglich. |
Weitere Informationen |
Möchten Sie mehr über die Gesundheitsbeurteilung vor einer Einstellung erfahren? www.beschaeftigung.belgien.be Livre I, Titre 4, Chapitre IV, Section 1ère. |