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Betroffene Personen

  1. Die Personen, die im Begriff sind, eine Tätigkeit mit bestimmten Risiken, einen Sicherheitsposten oder einen Posten mit erhöhten Wachsamkeitsanforderungen (die daher eine erhöhte Konzentration erfordert) aufzunehmen.
  2. Die Personen, die im Begriff sind, die Funktion zu wechseln und eine Tätigkeit mit neuen oder erhöhten Risiken aufzunehmen.

Art der Konsultation

Es betrifft eine Pflichtbewertung im Rahmen eines Dienstantritts oder eines Stellenwechsels. Es ist keineswegs eine Prüfung zur Auswahl der für einen bestimmten Tätigkeitsbereich geeignetsten Person. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Januar 2003 ist die Auswahlmedizin gesetzlich untersagt.

Wann?

Diese Gesundheitsbeurteilung muss vor dem tatsächlichen Dienstantritt erfolgen, um jegliches Risiko für den Arbeitnehmer zu vermeiden.

Ziele

Das Ziel dieser Art von Konsultation ist es zu ermitteln, ob der zukünftige Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der speziellen Merkmale der freien Stelle zur Durchführung seiner Tätigkeit geeignet ist. Im Rahmen dieser Beurteilung wird überprüft, ob dem Arbeitnehmer keine Aufgaben zugewiesen werden, die nachteilig für seine Gesundheit sind.

Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss den Bewerber im Voraus über die arbeitsplatzspezifischen Risiken sowie über die obligatorische Gesundheitsüberwachung mit den damit verbundenen ärztlichen Untersuchungen informiert haben. Diese Informationen sind gründlich im Stellenangebot anzugeben. Auch die Konsultation wird vom Arbeitgeber geregelt.

Ablauf und Verfahren

  1. Der Arbeitgeber beantragt rechtzeitig die ärztliche Untersuchung mit dem Formular „Antrag auf Gesundheitsüberwachung“ und gibt diesbezüglich auch die betreffende Funktion an.
  2. Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt legt Ort und Termin der Untersuchung fest. Der Bewerber wird darüber vom Arbeitgeber informiert.
  3. Nach der Beurteilung muss der Arbeitsarzt seine Entscheidung mitteilen, bevor der Arbeitnehmer tatsächlich eingestellt wird oder bevor der Stellenwechsel erfolgt. Dazu muss er das Formular zur Beurteilung des Gesundheitszustands verwenden, das dem Arbeitgeber und dem Bewerber übermittelt wird. Wenn der Bewerber für arbeitsunfähig befunden wird, muss der Arbeitsarzt seine Entscheidung begründen (in einem Brief an den behandelnden Arzt).

Entscheidungen

 

Es sind zwei Entscheidungen möglich:

  1. Der Bewerber wird für fähig befunden, die Tätigkeit durchzuführen.
  2. Der Bewerber wird für unfähig befunden, die Tätigkeit durchzuführen (dauerhaft oder vorübergehend).

In diesem Fall ist keine Berufung möglich.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über die Gesundheitsbeurteilung vor einer Einstellung erfahren? www.beschaeftigung.belgien.be Livre I, Titre 4, Chapitre IV, Section 1ère.

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