Gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Wohlbefinden bei der Arbeit ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, auf das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit zu achten. Hierfür muss er die Gefahrenverhütungspolitik umsetzen und einen Beitrag zur Überwachung und Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen leisten. In diesem Zusammenhang ist jeder Arbeitgeber insbesondere zur Ernennung eines Gefahrenverhütungsberaters verpflichtet.

Die Gefahrenverhütungsberater nehmen verschiedene Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsüberwachung, Arbeitssicherheit, Ergonomie, Arbeitshygiene und psychosoziale Aspekte wahr. 

Die föderale öffentliche Verwaltung verfügt über einen Gemeinsamen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (GIDGS-Empreva), der dem FÖD BOSA angehört. 

Eine GIDGS-Empreva-Mitgliedschaft bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Mit der GIDGS-Empreva-Mitgliedschaft entfällt das Erfordernis der Inanspruchnahme eines externen Gefahrenverhütungsdienstes im Wege eines öffentlichen Auftrags.
  • Eine GIDGS-Empreva-Mitgliedschaft ist für das gesamte Dienstleistungsangebot – einschließlich psychosozialer Aspekte – des Gefahrenverhütungsdienstes möglich.
  • Der GIDGS ist mit den Belangen des föderalen öffentlichen Dienstes bestens vertraut (die meisten föderalen Organisationen – darunter alle FÖD – sind dem GIDGS angeschlossen).
  • Es besteht bereits eine Zusammenarbeit mit den lokalen Gefahrenverhütungsberatern der föderalen Organisationen.

Möchte Ihre Organisation Empreva-Mitglied werden?
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: 
Mitglied werden beim Gemeinsamen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (GIDGS) – Empreva

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