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Betroffene Personen

Die spontane Konsultation ist für alle aktiven Arbeitnehmer bestimmt, unabhängig davon, ob sie der Gesundheitsüberwachung unterliegen oder nicht. Der Arbeitnehmer reicht einen Antrag ein, wenn er Gesundheitsbeschwerden hat, die er unzureichenden Gefahrenverhütungsmaßnahmen zuschreibt. Diesbezüglich kann es sich beispielsweise um einen schlecht angepassten Arbeitsplatz, unzureichende persönliche Schutzausrüstungen oder schlechte Arbeitsbedingungen handeln.

Der Arbeitnehmer, für den ein Wiedereingliederungsplan erstellt wurde, kann außerdem eine spontane Konsultation beantragen, wenn er der Meinung ist, dass alle oder ein Teil der Maßnahmen in diesem Plan nicht länger seinem Gesundheitszustand angepasst sind. Der Wiedereingliederungsplan kann dann revidiert warden.

Art der Konsultation

Die Konsultation ist ein Recht des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten ihren Antrag direkt an Empreva schicken, unter der Bedingung, dass ihr Arbeitgeber zu den angeschlossenen Einrichtungen gehört. Dies kann in der Tabelle der Mitglieder überprüft warden.

Wann?

Der Arbeitnehmer kann jederzeit eine spontane Konsultation beantragen. Der Arbeitsarzt hat dann 10 Werktage Zeit, um einen Termin zu vereinbaren.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber entsprechend informiert, darf er einen Termin während seiner Arbeitszeit vereinbaren. Tut er dies nicht, muss die Konsultation an folgenden Terminen erfolgen:

  1. entweder außerhalb der Arbeitszeit
  2. oder während einer Dienstbefreiung, z. B. einer Mittagspause
  3. oder in der Urlaubszeit

Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz während der Arbeitszeit für eine spontane Konsultation verlässt, ohne den Arbeitgeber darüber zu informieren, kann die Abwesenheit als „unrechtmäßige Abwesenheit vom Arbeitsplatz“ betrachtet warden.

Ziele

Der Arbeitsarzt untersucht die Beschwerden, die mit den Arbeitsbedingungen - jedoch auch, falls erforderlich - dem Arbeitsplatz zusammenhängen. Anschließend gibt er eine Empfehlung ab, falls erforderlich. Das Ziel dieser Konsultation ist die Früherkennung von Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung, sodass sowohl individuelle als auch kollektive Gefahrenverhütungsmaßnahmen getroffen werden können, um die Risiken für die meisten Arbeitnehmer zu vermeiden oder zu begrenzen.

Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmer über diese Möglichkeit informieren. Der Arbeitgeber muss nicht unbedingt darüber informiert werden, dass seine Arbeitnehmer einen Termin für eine spontane Konsultation vereinbaren. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber darüber informieren will, muss der Arbeitgeber jedoch die Fahrtkosten bezahlen.

Ablauf und Verfahren

  1. Der Arbeitnehmer überprüft zuerst, ob sein Arbeitgeber Empreva angeschlossen ist
  2. Der Arbeitnehmer (oder der behandelnde Arzt) beantragt eine spontane Konsultation beim Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt mit dem Formular „Antrag auf Gesundheitsüberwachung“. Er muss dieses Formular an die folgende Adresse senden: consult@empreva.fgov.be.
  3. Anschließend informiert der Arbeitsarzt den Arbeitgeber über diesen Termin, sofern der Antragsteller damit einverstanden ist.
  4. Der Arbeitnehmer wird untersucht.

Entscheidungen

 

Der Arbeitsarzt ist nicht dazu verpflichtet, für diese Art von Konsultation eine Entscheidung zu treffen. Er kann lediglich eine Empfehlung abgeben. Diesbezüglich gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt kann auf Basis der Beschwerde Vorschläge formulieren, die er zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für erforderlich hält, oder er kann eine Entscheidung auf dem Formular zur Beurteilung des Gesundheitszustands vermerken.
  2. Der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt kann den Arbeitnehmer auch für unfähig zur Durchführung seiner Tätigkeit erklären.
  3. Der Arbeitnehmer kann auch entscheiden, dass der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt keine Entscheidung auf dem Formular zur Beurteilung des Gesundheitszustands vermerkt. Die Konsultation hat dann keine Folgen.

Der Arbeitnehmer kann - nur dann, wenn er für unfähig befunden wurde - ein Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters-Arbeitsarztes einleiten. Die Schritte, die er diesbezüglich durchlaufen muss, werden auf der Rückseite des Formulars zur Beurteilung des Gesundheitszustands beschrieben.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr über die spontane Konsultation erfahren? Gehen Sie zu www.beschaeftigung.belgien.be Livre I, Titre 4, Section 3.

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